Wohn-Riester

Altersvorsorge muss nicht zwangsläufig nur der Erhöhung der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel im Alter dienen. Alternativ zur Aufstockung der Rente kann auch eine Absenkung der laufenden Lebenshaltungskosten die Lebensqualität im Rentenalter positiv beeinflussen.

Dieser Gedanke hat den Gesetzgeber dazu veranlaßt, im Rahmen der privaten Altersvorsorge das Eigenheimrentengesetz zu beschliessen. Es trat am 1.01.2008 in Kraft und regelt die Verwendung geförderten Altersvorsorgekapitals für selbstgenutzte Wohnimmobilien. Im Volksmund wird das Eigenheimrentengesetz auch als Wohn-Riester bezeichnet.

Zukünftig kann das geförderte, angesparte Altersvorsorgekapital auch für die selbst genutzte Wohnimmobilie eingesetzt werden. Ebenfalls können Tilgungsleistungen für ein Darlehen, dass dem Erwerb einer selbstgenutzte Wohnimmobilie dient, steuerlich gefördert werden.
Der Erwerb von Genossenschaftsanteilen kann ebenso zu den begünstigten Anlageprodukten gerechnet werden, wenn man in der betreffenden Genossenschaft wohnt. Mit Beginn der Auszahlungsphase kann der Riester Sparer das geförderte Altersvorsorgekapital sogar für die Entschuldung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie einsetzen.




Weitere wichtige Themen beim Wohn-Riester sind:

  • Erweiterung des Kreises der Förderberechtigten
  • Besonderheiten des Berufseinsteiger-Bonus
  • Erwerb von Genossenschaftsanteilen
  • Altersvorsorgevertrag kann auch Darlehensvertrag sein
  • Förderung von Tilgungsleistungen
  • Entnahme bereits angesparter Altersvorsorgebeiträge zwecks Erwerb einer Immobilie

Die Förderung macht die Wohn-Riester vor allem für kinderreiche Familien und Geringverdiener interessant, insbesondere vor dem Hintergrund der Erhöhung der Kinderzulage auf 300 Euro für die nach dem 31.12.2007 geborenen Kinder.

Wer sich ein Eigenheim für seinen Ruhestand anschaffen will und damit seine Wohnkosten im Alter verringert, ist mit der staatliche Förderung zur Wohn-Riester gut bedient und hat als Altersvorsorge-Sparer auch noch den größeren Gestaltungsspielraum.

Neben den bereits genannten Anbietern für Riester-Produkte, wie beispielsweise Versicherungen und Banken, können nun auch Bausparkassen und Wohnungsgenossenschaften zertifizierte, geförderte Anlageprodukte dem Markt zur Verfügung stellen.

Einen Übersicht über Angebote zur Wohn-Riester erhalten Sie in unserem Riester Vergleich.