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Zusatzleistungen zur Rürup Rente

Die Rürup Rente ist, wie schon erwähnt, weder übertragbar, beleihbar, veräußerbar, vererblich noch kapitalisierbar. Dennoch gibt es Optionen, die es dem Rürup Sparer ermöglichen in sinnvoller Kombination mit dem Gedanken der Basisrente zusätzliche Versorgungsleistungen in sein Altersvorsorgemodell zu integrieren.

  1. Hinterbliebenenversicherung:
    Die Hinterbliebenenversicherung sichert die Rente für den Ehepartner, mit dem der Rürup Sparer zum Zeitpunkt seines Todes verheiratet ist und für seine Kinder wenn Kindergeldanspruch besteht. Bei Scheidung oder Wegfall des Kindergeldanspruchs ist eine Leistung aus dieser Zusatz-Versicherung nicht möglich. Eine Absicherung von eingetragenen Lebenspartnern ist ebenfalls nicht möglich.
     
  2. Berufsunfähigkeitsversicherung:
    Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert eine Rente und/oder eine Beitragsübernahme der Rürup Rente durch das Versicherungsunternehmen bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit zu. Der Beitrag für diese Zusatzversicherung muss kleiner sein als der für die Basisrente (Rürup Rente), damit der Vertrag steuerlich gefördert werden kann. Der Beitragsanteil für die Beitragsbefreiung rechnet allerdings zum Beitrag der Basisrente dazu (unschädlich) wogegen der Beitrag im Invaliditätsfall zur Zusatzversicherung zählt (Obacht, da evtl. schädlich).

Der Vorteil der Zusatzversicherungen ist, das sie genau wie die Basisrente steuerlich gefördert werden. Insbesondere mit der Berufsunfähigkeitsversicherung erhöht sich der steuerlich absetzbare Höchstbetrag.

Es muss nur sichergestellt sein, dass die Prämie für die Basisrente im Verhältnis zur Berufsunfähigkeitsversicherung mindestens 51% Anteil hat. Auf die BU entfallen dann konsequenter Weise höchstens 49%.
Um die Steuervorteile nicht zu gefährden dürfen sich die Verhältnisse immer nur zugunsten der Rürup Rente verschieben.

Zu beachten ist in diesem Kombinationsfall, dass bei einem Wechsel mit der Basisrente zu einem anderen Anbieter die BU verloren geht. Wichtig ist auch der Punkt "Beitragsaussetzung". Im Altervorsorgegesetz ist dieser Punkt zwar berücksichtigt, nur wie die Rürup Anbieter die vertragliche Gestaltung anbieten, bleibt unbelassen. Gerade mit Kombinationsverträgen können sich schnell ungewollte Nachteile ergeben.

Um weitere, unabhängige Informationen zu dem Thema zu erhalten, können Sie unseren Rürup Vergleich nutzen.