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Überblick zur Rürup Rente

Mit der Rürup Rente (auch Basisrente) wurde eine offene, für jedermann zugängliche Altersvorsorge bereitgestellt, im Gegensatz zur Riester Rente, die nur von einem definierten Personenkreis (Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung) genutzt werden darf, unter dem Aspekt, das die Förderungen in Anspruch genommen werden sollen.

Es geht hierbei um das Modell einer lebenslangen, monatlichen Rente als Alternative oder Ergänzung zu der gesetzlichen RV. Der Rürup Sparer zahlt über einen definierten Zeitraum Beiträge in seinen Rürup Vertrag ein und am Ende der Vertraglaufzeit (nicht vor dem 60. Lebensjahr) erhält er einen regelmässigen Rentenbetrag ausgeschüttet.

Daher spricht man bei der Basisrente auch von einer kapitalgedeckten Rentenversicherung im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung, die als umlagefinanzierte Rentenversicherung bezeichnet wird.
Der Unterschied: Die Rürup Rente wird aus einem angesparten Guthaben ausgezahlt, während die gesetzlich RV die Rente aus den laufenden Beiträgen der Arbeitnehmer an die Rentner auszahlt.




Die Basisrente kennt im Gegensatz zur Riester Rente keine Zulagen, die Rürup-Förderung besteht rein aus steuerlichen Vorteilen. Insofern eignet sich die Basisrente für Personen, die eine hohe Steuerbelastung haben, egal ob selbständig oder nichtselbständig.

Sofern keine zusätzlichen Hinterbliebenen-Vereinbarungen getroffen sind, verfällt bei Tod des Sparers sowohl vor Rentenbeginn als auch nach Rentenbeginn das gesamte eingezahlte Kapital zu Gunsten der Versichertengemeinschaft. Bei Bedarf sollte geprüft werden, ob sich das anbietende Versicherungsunternehmen auf eine Rentengarantiezeit einläßt, aus der dann ein Mindestbetrag auch bei Tod an die Erben zurückfließt.

Sie können individuelle Aspekte auch in unserem Rürup Vergleich anfragen.