Rürup Rente
Die Rürup Rente, benannt nach dem Wirtschaftswissenschaftler Professor Bert Rürup, die auch bekannt ist unter dem Begriff Basisrente, war der Auslöser der staatlich geförderten Altervorsorge für alle Personen unabhängig ihres sozialversicherungspflichtigen Standes. Sie existiert seit dem Jahr 2005.
Bei der Rürup Rente handelt es sich um eine private, kapitalgedeckte Rentenversicherung, die als klassischer Pendant zur gesetzlichen Rentenversicherung im Schwerpunkt von Gewerbetreibenden, Freiberufler und anderen Selbständigen genutzt wird.
Der Versicherte erhält mit der Rürup Rente eine lebenslange, monatliche Rente beginnend frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahrs. Sie eignet sich jedoch nicht nur für Selbständige, sondern grundsätzlich für alle, die sich eine zusätzliche, staatlich geförderte Altersvorsorge aufbauen möchten. Sie kann auch eine Ergänzung für sehr gut verdienende Angestellte und Beamte zur gesetzlichen Rentenversicherung sein.
Eine Basisrente (Rürup Rente) wird bei einem privaten Versicherungsunternehmen abgeschlossen. Die Beiträge können von den Rürup-Versicherten dabei monatlich, jährlich oder als Einmalbetrag entrichtet werden, wobei für die steuerliche Rürup-Förderung auch eine zeitweise Beitragsbefreiung unschädlich ist. Die Flexibilität hinsichtlich der Beitragsmodalitäten wird ergänzt durch eine optionale Vertragsgestaltung über einen klassischen, privaten Rentenversicherungs-Vertrag oder als fondsgebundene Lebensversicherung und als Fondssparplan.
Zusammenfassend bietet die Rürup Rente folgende Vorteile:
- Eine lebenslange, monatliche Rente
- Individuelle Ergänzung durch eine Absicherung im Fall von Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung sowie einer Hinterbliebenenversicherung
- Die Beiträge können als Sonderausgaben abgezogen werden
Die Förderbedingungen zur Rürup-Rente regeln, das ein Versicherungsvertrag vor Rentenbeginn nicht aufgelöst werden darf. Daher darf wie bei der Riester-Rente oder der betrieblichen Altersversorgung der Wert des Rürup-Vertrages beispielsweise beim Arbeitslosengeld II nicht berücksichtiget werden.
Gleichfalls bleibt die Rürup-Rente dadurch geschützt, das sie in der Ansparphase nicht pfändbar ist. Nur wenn Vertragsabschluss und Beitragszahlung nach Antragstellung auf ALG II erfolgen, darf das Arbeitsamt drauf zugreifen. Die Rentenzahlung selbst ist später nicht mehr unpfändbar.
Lassen Sie sich die für Sie optimale Rürup-Lösung anbieten - nutzen Sie unverbindlich unseren Rürup Vergleich!