Zulageberechtigte für die Riesterrente
Einer der besonderen Vorteile der Riester Rente ist die Nutzung der staatlichen Zulage zu den eingezahlten Beiträgen. Das heißt, dass der Riester Sparer neben seinen monatlichen Einzahlungen auf sein Riester Konto zusätzlich Geld vom Staat erhält.
Damit diese Förderung der Zulage jedoch effektiv genutzt werden kann, ist erste Voraussetzung, dass der Riester Sparer zu nachfolgendem Personenkreis zuzurechnen ist:
- Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung
- Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte
- Beamte und Empfänger von Amtsbezügen
- Ehegatten von Begünstigten, die nicht selbst zum förderberechtigten Personenkreis gehören
- Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug wegen mangelnder Bedürftigkeit
- versicherungsfrei Beschäftigte und von der Versicherungspflicht befreite Beschäftigte
- Personen, die eine Rente wegen voller Erwerbsminderung der gesetzlichen Rentenversicherung oder eine Beamtenversorgung wegen Dienstunfähigkeit erhalten, wenn sie unmittelbar vor dem Bezug der Rente pflichtversichert waren oder unmittelbar vor dem Bezug der Versorgung wegen Dienstunfähigkeit Anwartschaften in dem betreffenden Alterssicherungssystem erworben haben.
Im Grossen und Ganzen fallen alle nichtselbständig Beschäftigten (Arbeitnehmer) unter den zulageberechigten Personenkreis. Die Riester Rente zielt also sehr konkret auf Arbeitnehmer ab, also der Personenkreis, der von einer Rentenkürzung direkt betroffen wäre.
Für alle anderen - oben nicht genannten - Personen, wäre die Rürup Rente mit ihren Steuervorteilen eine gute Alternative für die private Altersvorsorge.
Um ein Gesamtbild aus Einzahlungen/Zulagen zu gewinnen, bietet sich der neutrale Riester Vergleich an.