Überblick zur Riester Rente
Im Zentrum der Riester Rente steht das 2001 neu geschaffene Altersvermögensgesetz. Im Rahmen der Reformen rund um die gesetzliche Rentenversicherung wurde die Förderung einer kapitalgedeckten Altersvorsorge beschlossen.
Hier trifft sich die Grundidee der im 19. Jahrhundert eingeführten Sozial- und Rentenversicherung wieder, nur mit dem Unterschied, dass jeder Bürger selbst entscheidet, wieviel er in seinen eigenen, privaten Rententopf einzahlt.
Der veränderten Gesellschaftsstruktur wird damit ein Instrument zu einer zusätzlichen, privaten Altersvorsorge in die Hand gegeben. Es ist eine Massnahme, die dem Umstand Rechnung trägt, dass durch die Verschiebung von immer weniger Beitragszahlern hin zu immer mehr Rentnern die Rentenbelastung in Zukunft nicht mehr von den Zahlern getragen werden kann.
Zukünftig finanzieren also immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentner über die gesetzliche Rentenversicherung.
Zur Folge hat das unter anderem auch, dass das Rentenniveau gesenkt werden soll. Die Riester Rente trägt dazu bei, die damit aufkommende Versorgungslücke zu schliessen. In der Konsequenz und als Anreiz zum Abschluß einer privaten Rentenversicherung steht eine hohe staatliche Förderung.
Teil dieser Förderung und steuerrechtlichen Behandlung der Regelungen aus dem Altersvermögensgesetz ist das Alterseinkünftegesetz. Hierin ist die so genannte "nachgelagerten Besteuerung" beschlossen worden. Danach werden die angesparten, privaten Rentenbeitragszahlungen erst dann versteuert, wenn sie als Rente ausgezahlt werden.
Damit bleiben also die Beiträge, die jeder in seine private Altersvorsorge im Laufe seine beruflichen Tätigkeit einzahlt bis zu einem jährlichen Höchstbetrag unversteuert. Erst bei der Auszahlung zu Beginn des Rentenalters werden die Einkünfte aus der Riester Rente ggf. weiteren Einkünften hinzugezogen und damit versteuert.
Ein weiterer Vorteil der Riester Rente ist die Unpfändbarkeit während der Ansparphase. Die bereits angesparten Einzahlungen, die Zinserträge, die laufenden Beiträge und der Anspruch auf Zulage sind nicht pfändbar. Damit ist der Riester Rentner sowohl bei längerer Arbeitslosigkeit und Bezug von ALG II als auch bei betrieblichen oder privaten Insolvenzen vor einem Zugriff geschützt.
Zu beachten wäre beim Abschluß eines Vertrages zur Riester Rente zum Einen die Form der Ansparung (Versicherung, Bank- oder Fondsparplan) und ggf. die Art einer möglichen Vererbbarkeit, die individuell geregelt werden kann.
Nutzen Sie daher unseren Riester Vergleich, er zeigt Ihnen alle Möglichkeiten auf und schlägt Ihnen die auf Ihre Situation am besten passende Riester Rente vor.