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Rentenansprüche und Leistungen

Mit der regelmäßigen Zahlung Ihrer Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung als Arbeitnehmer und unter Berücksichtigung spezifischer Wartezeiten erwerben Sie Anspruch auf eine Rente. Dieser Rentenanspruch, bzw. die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, definiert sich in drei Säulen:

  1. Altersrente
  2. Erwerbsminderungsrente
  3. Hinterbliebenenrente

Alle drei Bereiche sind über die gesetzliche Rentenversicherung abgedeckt und gehören zum Leistungsportfolio der GRV. Um Ansprüche durchsetzen zu können, sind gewisse Voraussetzungen notwendig, die wir in den folgenden Kapiteln näher beschreiben.


Außerdem bietet die gesetzliche Rentenversicherung eine Kranken- und Pflegeversicherung an, sowie seit 2003 auch eine Grundsicherung gegen Altersarmut für Rentnerinnen und Rentner mit kleinen Renten. Bei dem Grundsicherungsmodell der GRV soll der Sozialhilfeanspruch, den die betroffenen Rentner hätten, nicht zum tragen kommen.

Auch in den letztgenannten beiden Leistungsoptionen sind gewissen Vorrausetzungen zu erfüllen.