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Rentenbegriffe Anworten:
Was ist die Hinterbliebenenversicherung?
Die Hinterbliebenenversicherung dient der Versorgung im Sinne des Unterhalts von Ehegatten, Lebenspartnern oder Kindern nach dem Tod des Versicherten. Aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind Begriffe wie Witwenrente und Waisenrente bekannt.
In der GRV sind die Witwen- und Waisenrente fest verankert, in der privaten Rentenversicherung kann eine Hinterbliebenenversicherung zusätzlich vereinbart werden. Diese Zusatzvereinbarung darf jedoch nur im Rahmen der Basisrente (Rürup Rente) abgeschlossen werden, bei der Riester Rente gibt es die Möglichkeit der Übertragung des Rentenkapitals auf den Ehepartner, vorausgesetzt der Ehepartner unterhält selbst einen Riester Vertrag.
Zuletzt aktualisiert am 24.04.2011 von Redaktion RV.
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