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Rentenbegriffe Anworten:
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?
Für die Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung wird das Arbeitsentgelt berücksichtigt. Davon werden 19,9% als Rentenbeitrag an den Rentenversicherungsträger abgeführt.
Es gibt jedoch einen Höchstbetrag (Beitragsbemessungsgrenze), er beträgt 1074,60 Euro (alte Bundesländer). Dieser Höchstbetrag entspricht dem Arbeitsentgelt wie in der Tabelle unten dargestellt ist. Arbeitsentgelte, die über dem Höchstbetrag liegen, werden nicht weiter mit dem Rentenbeitragssatz berücksichtigt.
| Stand 2009 | alte Bundesländer | neue Bundesländer |
|---|---|---|
| jährlich | 64.800 Euro | 54.600 Euro |
| monatlich | 5.400 Euro | 4.550 Euro |
Zuletzt aktualisiert am 24.04.2011 von Redaktion RV.
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