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Erklärung:

Was steckt hinter der Entgeltumwandlung?

Wenn von dem Bruttolohn eines Arbeitnehmers ein Teil für die betriebliche Altersvorsorge oder andere Leistungen abgezogen wird, spricht man von Entgeltumwandlung.
Durch die Entgeltumwandlung sinkt das Einkommen des Arbeitnehmers und es fallen weniger Lohnsteuern und Sozialabgaben an.


Der Arbeitnehmer verzichtet also zugunsten einer zusätzlichen Altervorsorgezusage seines Arbeitgebers auf einen Teil seines Arbeitslohns. Die abgezogenen Teile des Arbeitslohn können auf Wunsch des Arbeitgebers entweder in eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds fliessen, oder alternativ auf Wunsch des Arbeitnehmers in eine Direktversicherung mit Riester-Förderung.

Bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung sind als Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersversorgung steuer- und sozialabgabenfrei.

Zuletzt aktualisiert am 25.07.2009 von Redaktion RV.

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