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Erklärung:

Was sind Anrechnungszeiten?

Unter Anrechnungszeiten sind die Zeiträume zu verstehen, in denen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zwar nicht gezahlt wurden, die aber als besondere Wartezeiten (35 Versicherungsjahre) in die Rentenberechnung als rentenrechtliche Zeiten berücksichtigt werden.


Beispielsweise fallen darunter auch Zeiten der Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit, Schwangerschaft, Mutterschaft oder Arbeitslosigkeit. Weiterhin rechnet zu den Anrechnungszeiten auch eine Fach- oder Hochschul - Ausbildung nach dem 17. Lebensjahr.

Zuletzt aktualisiert am 25.07.2009 von Redaktion RV.

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