Was ist die Witwenrente?
Die Witwenrente wird aus der gesetzlichen Rentenversicherung an den überlebenden Ehegatten nach Tod des Versicherten als Unterhaltsersatz-Leistung gezahlt. Bei der Witwenrente wird zwischen kleiner und großer Witwenrente unterschieden.
Die große Witwenrente erhält der überlebende Ehegatte wenn er das 45. Lebensjahr vollendet hat oder wenn er erwerbsgemindert ist oder ein eigenes Kind oder ein Kind des verstorbenen Ehepartners erzieht das noch nicht 18 Jahre alt ist und beträgt 55 % der Rente, die der verstorbene Ehepartner erhalten hat oder hätte.
Die kleine Witwenrente wird gezahlt wenn der überlebende Ehepartner unter 45 Jahre alt ist, nicht erwerbsgemindert und kein Kind erzieht. In diesem Fall werden 25% der Rente ausgezahlt, auf die der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes Anspruch gehabt hätte und sie wird über längstens 24 Monate gezahlt.
Für die ersten drei Kalendermonate nach dem Tod des Partners werden generell 100% der Rente des Versicherten als besondere Hilfe im sogenannten Sterbevierteljahr gezahlt.
Je nach persönlicher Situation kann es bei der Witwenrente zu Zuschlägen oder Abschlägen kommen.
Heiratet der hinterbliebene Ehe- oder Lebenspartner wieder, fällt die Witwenrente weg.
Zuletzt aktualisiert am 25.07.2009 von Redaktion RV.