Was ist die Waisenrente?
Die Waisenrente wird aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach Tod des Versicherten als Unterhaltsersatz-Leistung für seine Kinder gezahlt. Zu seinen Kindern zählen leibliche Kinder, Adoptivkinder, Stief- und Plegekinder aus dem gemeinsamen Haushalt, sowie Enkel und Geschwister insofern sie vom Verstorbenen unterhalten wurden.
Grundsätzlich wird die Waisenrente bis zum 18. Lebensjahr gezahlt, bei weitere Ausbildung auch bis zum 27. Lebensjahr.
Unterschieden wird zwischen der Halbwaisenrente und der Vollwaisenrente. Die Halbwaisenrente wird geleistet im Falle des Todes von nur einem Elternteil und beträgt 10% der Rente, auf die der Verstorbene Anspruch gehabt hätte. Die Vollwaisenrente beträgt 20% der Rente.
Ausgezahlt wird die Waisenrente auf Antrag und beginnt unmittelbar nach dem Todestag des Verstorbenen, wenn bis dahin noch keine Rente an ihn gezahlt wurde. Anderenfalls beginnt die Waisenrente einen Monat später.
Zuletzt aktualisiert am 25.07.2009 von Redaktion RV.