Was ist die Pensionskasse?
Die Pensionskasse ist ein Begriff für in der Regel betriebliche Altersvorsorge in die entweder der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer Beiträge einzahlt oder auch beide gemeinsam Vorsorgebeiträge einzahlen.
Überlicherweise werden Pensionskassen von Versicherungsunternehmen oder einem Zusammenschluss von Versicherungsunternehmen in Form von Versicherungsvereinen angeboten. Die Pensionskassen unterliegen der Versicherungsaufsicht.
Der Sinn einer Pensionskasse ist der Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge. Die Pensionskasse schuldet gegen Zahlung von Beiträgen spätere Vorsorgeleistungen und trägt somit Vorsorgerisiken. Diese Risiken können Invalidität, Alter und Tod sein. Der Vorsorgeberechtigte hat einen Anspruch auf die Leistungen der Pensionskasse.
Beiträge zur Pensionskasse, die aus versteuertem und mit Sozialversicherungsbeiträgen belegtem Einkommen aufgebracht werden, können als Sonderausgaben abgezogen werden. Alternativ kann die Vorsorge über eine Pensionskasse auch mit einer Altersvorsorgezulage gefördert werden. Die spätere Versorgungsleistung (bspw. Rente) unterliegt in voller Höhe der Besteuerung (nachgelagerte Besteuerung).
Zuletzt aktualisiert am 25.07.2009 von Redaktion RV.