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Erklärung:

Was ist die nachgelagerte Besteuerung?

Die nachgelagerte Besteuerung läßt sich am Besten an einem Beispiel erklären:

  • Wenn ein Sparvertrag abgeschlossen wird erhält der Sparer darauf Zinsen. Diese Zinsen muss er am Ende eines Jahres dem Finanzamt offenbaren und wenn die Zinsen hoch genug ausfallen wird der Sparer darauf Steuern zahlen. Der Anleger kann nach einer festgelegten Laufzeit auf sein Sparvermögen zugreifen und das Kapital und die versteuerten Zinsen entsprechend seinen Bedürfnissen verwenden.

Dieses Beispiel entspricht einer vorgelagerten Besteuerung, d.h. in dem Moment wo der Anleger seine Zinsen erhält, erfolgt die Besteuerung (Abschlagsteuer, Einkommensteuer). Später dann kann er das bereits versteuerte Kapital nutzen.


Bei der geförderten Altersvorsorge kommen die Beiträge zwar aus versteuertem Einkommen, sind im Endeffekt aber über den Sonderausgabenabzug wieder steuerfrei. Dies gilt auch dann, wenn die Altersvorsorgezulage zum tragen kam, da die steuerliche Wirkung quasi in der Zulage enthalten ist.

Die nachgelagerte Besteuerung tritt nun ein, wenn die Rente ausgezahlt wird, dabei alles was der Anleger bisher an Beiträgen, Zinsen und Zulagen erwirtschaftet hat, nun der Steuerpflicht unterliegt. Der nicht geförderte Teil von privaten Renten ist allerdings nur mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig. Auszahlungen aus nicht geförderten Sparplänen und Fonds sind steuerfrei.

Zuletzt aktualisiert am 25.07.2009 von Redaktion RV.

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