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Erklärung:

Was ist die Grundsicherung?

Die bedarfsorientierte Grundsicherung gibt es seit dem 1. Januar 2003 als eigenständige Sozialleistung.

Sie wird an Menschen gezahlt, die aufgrund Alters oder Erwerbsminderung nicht mehr am Erwerbsleben teilnehmen können und denen die zur Verfügung stehenden Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht ausreichen.

Basis der Grundsicherung ist das Grundsicherungsgesetz.


Die Grundsicherung wird Sozialämter der Kreise und kreisfreien Städte oder durch überregionale Leistungsträger gezahlt. Die Kreise können die Aufgaben auch auf die kreisangehörigen Gemeinden übertragen.

Durch diese beitragsunabhängige Leistung soll die Zahlung von Sozialhilfe vermieden werden. Im Gegensatz zur Sozialhilfe wird auf Einkommen der Kinder oder Eltern grundsätzlich nicht zurückgegriffen, was den Zugang zu dieser Leistung viele Menschen erleichtert.

Zuletzt aktualisiert am 25.07.2009 von Redaktion RV.

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