Was ist die Betriebsrente?
Bei der Betriebsrente handelt es sich um die betriebliche Altersvorsorge eines Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer. Die Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge sind dabei vielfältig.
Der Arbeitgeber kann die Betriebsrente für seinen Arbeitnehmer einrichten in Form von:
- einer Direktzusage, nach der er sich selber verpflichtet, dem Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebenen bei Eintritt eines Versorgungsfalls (Altersrente, Berufsunfähigkeit, Tod) eine vereinbarte Leistung zu zahlen
- einer Unterstützungskasse, die als mittelbare Versorgungsinstanz keinen Rechtsanspruch auf Leistungen gewährt, der Arbeitgeber aber für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen einstehen muss
- einer Pensionskasse, auf deren Leistung der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat
- einem Pensionsfonds, der als selbständiges Sondervermögen vom Unternehmen aufgebaut wird und auf dessen Leistung der Arbeitnehmer im Versorgungsfall zwar Anspruch hat, jedoch nur im Rahmen des vorhanden Kapitals
- einer Direktversicherung, die für den einzelnen Arbeitnehmer in der Regel in Form einer Lebensversicherung abgeschlossen wird und Alters-, Invaliditäts-, oder Hinterbliebenenleistungen beinhalten kann
Eine Betriebsrente schließt der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer in der Regel dann ab, wenn er entweder über freiwillige Verpflichtungen oder Betriebsratsvereinbarungen dazu genötigt ist, oder aber wenn er einen Arbeitnehmer an sein Unternehmen binden möchte.
Im Unterschied zur privaten Altersvorsorge handelt der Arbeitgeber bei der Betriebsrente treuhänderisch für seinen Mitarbeiter. Bei der sogenannten Entgeltumwandlung muss er darauf achten, dass dem umgewandelten Entgelt auch eine wertgleiche Zusage gegenübersteht.
Zuletzt aktualisiert am 25.07.2009 von Redaktion RV.