Was ist die Gesetzliche Rentenversicherung?
Mit der gesetzlichen Rentenversicherung hat der Staat ein Instrument geschaffen, mit dem es Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen ermöglicht wird, zum Ende einer langen Arbeitsphase eine gesicherte Existenz im Alter zu haben. Der Gedanke kam bereits zum Ende der industriellen Revolution und Schaffung einer moderneren Gesellschaft im 19. Jahrhundert. Im 20. Jahrhundert wurde die Rente in Deutschland umgestaltet und die aktuellen Bedürfnisse angepaßt.
Dazu gehörte auch der Wegfall der kapitalgedeckten Versicherung hin zu einer vorfinanzierten Versicherung. In den Zeiten hohen Wirtschaftswachstums und hoher Geburtenrate versprach das Modell grossen Erfolg. Mit dem Wachstum der Wohlstandsgesellschaft und dem damit verbunden Individualismus sowie schwächelnder Wirtschaft verschlechterten sich die Aussichten der gesetzlichen Rentenversicherung.
Heute ist die gesetzliche Rentenversicherung eher vergleichbar einem Schiff mit starker Schlagseite. Untergehen wird es wohl so schnell nicht, aber die Tendenz geht dahin. Dahinter steht ein Leistungsversprechen der gesetzlichen Renteversicherung, dass bei weiterer Stagnation von Arbeitsplätzen und Nachwuchs nicht eingehalten werden kann.
Noch bildet die gesetzliche Rentenversicherung die Grundlage der Altersvorsorge. Sie wird mit einem Anteil von 19,9% (Stand Juli 2009) vom Bruttoarbeitslohn an den Versicherungsträger abgeführt. Diesen Anteil teilen sich nochmal Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte (also knapp 10% von beiden Seiten).
Der monatliche Beitrag zur gesetzlich RV ist begrenzt auf maximal 1074,60 Euro (Stand Juli 2009), dass heisst wer über 5.400 Euro/Monat verdient zahlt dennoch nur den Höchstbetrag.
Jeder, der ein nichtselbständiges Arbeitsverhältnis innehat, ist in der GRV pflichtversichert.
Zuletzt aktualisiert am 25.07.2009 von Redaktion RV.