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Das Modell des Generationenvertrages

Das erste Rentenmodell aus dem Jahr 1891 sah vor, dass sich die Arbeitnehmer mit Unterstützung der Arbeitgeber und des Staates ein kleines Vermögen zusammen sparten, das ausreichte, um im Rentenalter ein Auskommen zu haben. Dieses Modell funktionierte jedoch nur, solange für das angesparte Geld eine ausreichende Stabilität vorhanden war.

Mit den Wirtschaftskrisen nach dem ersten Weltkrieg, speziell der Weltwirtschaftskrise Anfang der 30er Jahre hatte das Geld jedoch erheblich an Wert verloren, so dass die Gelder, die als Rente ausbezahlt wurden, so gut wie keinen Wert mehr hatten. In der Folge half der Staat mit Steuermitteln aus, um die unvermeidlichen Leistungskürzungen abzumildern.


Erst mit der Reform von 1957 wurde das Rentenmodell so angepasst, dass einer möglichen Geld-Entwertung proaktiv vorgebeugt wurde.
Die Höhe der Versicherungsbeiträge wurde drastisch angehoben und diese Einnahmen wurden/werden sofort an die bereits in Ruhestand befindlichen Ex-Arbeitnehmer als Rente ausbezahlt (Umlagesystem). Es gab und gibt heute kein Kapitalvermögen mehr, dass an Wert verlieren kann, da die Versicherungsbeiträge sofort an die Rentner fliessen.

So hat sich der Generationenvertrag herausgebildet: Die jüngeren Generationen zahlen Beiträge zur Rentenversicherung, die an die ältere Generation ausbezahlt werden und erwerben damit Ihren späteren Rentenanspruch!

Das Modell funktioniert allerdings nur, solange wenig Arbeitslosigkeit, wachsende Bruttolöhne und zunehmende Beschäftigungszahlen gewährleistet sind. Da heute aber genau dort die Schwierigkeiten auftauchen, ist auch dieses - früher durchaus gescheite - System unter Druck geraten.

Kurz und gut, die demagogische Entwicklung spricht aus heutiger Sicht eindeutig gegen den Generationenvertrag. Keiner - insbesondere jüngere Berufeinsteiger - kann mit Gewissheit damit rechnen, im Alter eine ausreichende Lebensgrundlage auf Basis der gesetzlichen Rentenversicherung zu finden.