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Altersrente

Die Altersrente ist die eigentlich erstrebte Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Mit ihr soll der Rentner in die Lage versetzt werden, nach Ende seines beruflichen Schaffens den Lebensabend in finanzieller Absicherung zu verbringen.

Um die Altersrente beziehen zu können ist als wichtigste Voraussetzung die Regelaltersgrenze zu erreichen. Diese Altersgrenze lag bis vor kurzem bei 65 Jahren und ist - mit einer stufenweise Anpassung - Ende 2006 auf 67 Jahre angehoben worden. Die Anhebung der Regelaltersgrenze erfolgte vor dem Hintergrund weiter steigender Lebenserwartung und sinkender Geburtenzahlen. Damit soll ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Generationen hinsichtlich der finanziellen Grundlage und der Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung erzielt werden.

Die Anhebung der Altersgrenze für die Regelaltersrente erfolgt ab dem Jahr 2012 von 65 Jahren schrittweise auf 67 Jahre bis zum Jahr 2029. Damit betrifft die Anhebung der Altersgrenze erst Personen, die nach 1947 geboren sind.
Danach gibt es eine gleitende Anhebung in Monatsabständen, z.B. kann eine 1950 geborene Person erst mit 65 Jahren und 4 Monaten in Rente gehen, eine 1955 geborene Person erst mit 65 Jahren und 9 Monaten und eine 1960 geborene Person erst mit 65 Jahren und 16 Monaten (66 Jahre und 4 Monate).


Gibt es Ausnahmen von der Anhebung der Altersgrenze?
Ja, einige Voraussetzungen ermöglichen den Einstieg in die Altersrente auf dem derzeitgen Alterniveau von 65 Jahren. Z.B. wenn ein Arbeitnehmer 45 Jahre pflichtversichert war (45 Jahre Wartezeit, anerkannt beitragsfreie Zeiten rechnen dazu) erhält er die Rente weiterhin mit dem 65. Lebensjahr.

Versicherte, die vor dem 1.1.1955 geboren sind und vor dem 1.1.2007 Altersteilzeitarbeit verbindlich vereinbart haben oder die vor dem 1.1.1964 geboren sind und Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben, wird die Altersgrenze von 65 Jahren nicht angehoben.

Kommt die Altersrente automatisch?
Nein, ganz im Gegenteil, die Altersrente muss beim Versicherungsträger ordentlich beantragt werde. Zudem ist darauf zu achten, dass die Rente rechtzeitig beantragt wird, mindestens 3 Monate vor Beginn des Erreichens der Altersgrenze. Bei verspäteter Beantragung ist damit zu rechnen, dass die Rente erst später gezahlt wird und somit der nahtlose Übergang nicht gewährleistet ist.
Bei Beantragung sind Unterlagen beizufügen, die dem Rentenversicherungsträger eventuell noch nicht bekannt sind, wie z.B. Nachweise über Ausbildungszeiten, Arbeitslosigkeit und Krankheitszeiten.

Wie hoch ist die Altersrente?
Die Höhe der Altersrente richtet sich nach den beitragspflichtigen Zeiten, Höhe der gezahlten Beiträge, Wartezeit und der Altersgrenze. Für diese Variablen erhalten Rentenpflichtversicherte ab dem 27. Lebensjahr 1x im Jahre eine Übersicht über ihr Rentenkonto. Der Stand des Versicherungskontos informiert über die bisher geleisteten Beiträge, die Höhe des aktuellen Rentenanspruchs und der zu erwartenden Rentenleistung mir Erreichen der Regelaltersgrenze. Erhalten Versicherte diese Auskunft nicht (ab 2004 ist der Rententräger dazu verpflichtet) kann die Auskunft beim zuständigen Rentenversicherungsträger angefordert werden.

Die Rente wird nach der Rentenformel berechnet, indem der aktuelle Rentenwert mit den Entgeltpunkten (berechnet nach den eingezahlten Beitägen), dem Zugangsfaktor und dem Rentenartfaktor multipliziert wird. Die Höchstrente, das heißt die höchste denkbar zu erreichende Rente, ergibt sich aus dem Maximalwert der zu erwerbenden Entgeltpunkte und der maximal möglichen Einzahlungsdauer. Derzeit liegt die (theoretische) Höchstrente bei 2200,- Euro brutto.

Zur besseren Orientierung dient der so genannte "Eckrentner", eine fiktive Person, die 45 Jahre lang aus einem Durchschnittseinkommen Rentenbeiträge eingezahlt und mit 65 Jahren in Rente geht. Laut Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung 2008 beträgt die Rente des Eckrentners im Westen Deutschlands 1078 Euro und im Osten Deutschlands 941 Euro. Die reale Durchschnittsrente weicht von der Eckrente nochmals ab.

Diese Zahlen wirken nicht gerade beruhigend für einen sorgenfreien Ruhestand, insbesondere dann, wenn Personen ausschließlich auf die Einnahmen aus der gesetzlichen Altersrente angewiesen sind. Eine zusätzliche Einnahmequelle erscheint hier zwingend notwendig!