- Gesetzliche Rente
Die gesetzliche Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung, so wie wir sie heute kennen, hatte ihren Ursprung bereits Ende des 19. Jahrhundert durch die Einführung der Sozialversicherungsgesetze des damaligen Reichskanzlers Fürst Otto von Bismark.
Die Verabschiedung des Gesetzes zur Alters- und Invaliditätsversicherung am 22. Mai 1889 stellte die Basis für die Einführung der Rentenversicherung (RV) zum 1. Januar 1891 dar. Seinerzeit gab es die Altersrente erst ab dem 70. Lebensjahr, trotz eher geringer Lebenserwartung aus heutiger Sicht. Ebenfalls war eine Invalidenrente bei Erwerbsunfähigkeit Teil dieser Reform.
Voraussetzung zum Erhalt der Altersrente waren mindestens 30 Jahre Beitragszahlung, berechnet nach einer damals üblichen 60-Stunden-Woche.
Der Beitragssatz lag bei bescheidenen 1,7 %, finanziert zu je einem Drittel vom Arbeitnehmer, dem Arbeitgeber und staatlichen Zuschüssen.
Ein ungelernter Arbeiter verdiente damals rd. 80 Mark im Monat und mußte davon monatlich rd. 45 Pfennig als Arbeitnehmeranteil für seine Rente abführen.
(Seit 1.01.2007 liegt der Beitrag in der heutigen gesetzlichen Rentenversicherung bei der Hälfte von 19,9 %, nämlich 9,95 %).
Anfang des 20. Jahrhunderts folgte die Einführung der Hinterbliebenenrenten, sowie die Einbeziehung der Angestellten in die Rentenversicherung.
Die Rentenreform von 1957 schaffte dann die Grundlage für unser heutiges Rentensystem, das insbesondere eine Neuorientierung hinsichtlich der Rentenfinanzierung vorsah. Anstatt der reinen Rücklagen-/Ansparfinanzierung des alten Rentenmodells ging die Reform in Richtung Umlagefinanzierung.
Heute ist jeder NICHTSELBSTÄNDIG Beschäftigte (Arbeitnehmer/Angestellte) in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert.
Hinzu kommen versicherungspflichtige Selbständige und Gewerbetreibende im Handwerksbetrieb. Die GRV hat die Aufgabe, den in Altersrente gegangenen Personen ein regelmäßiges und ausreichendes Einkommen zur Sicherung des Lebensabend zur Verfügung zu stellen.
In welcher Form die GRV diese Aufgabe umsetzt und wo es möglicherweise zu Abstrichen kommt, zeigen wir auf den folgenden Seiten.