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Förderung der Rürup Rente

Um die steuerliche Förderung für die Rürup Rente erhalten zu können, müssen einige Voraussetzungen im Altervorsorgevertrag explizit geregelt sein, mit dem Hintergrund, dass die Rente auch für die Altersvorsorge der einzelnen Person eingesetzt wird.

Dazu gehören:

  • Die Rente darf frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahrs ausgezahlt werden
  • Sie muss lebenslang in monatlichen Beträgen fliessen, eine einmalige oder teilweise Auszahlung ist nicht möglich
  • Das angesparte Rentenkapital darf nicht übertragbar, beleihbar, veräußerbar, vererblich oder kapitalisierbar sein
  • Die Beiträge können als Sonderausgaben abgezogen werden
  • Die Rentenansprüche dürfen nicht vererbt werden, können aber mit einer zusätzlichen Hinterbliebenenabsicherung für Ehegatten oder Kinder kombiniert werden

Darüber hinaus darf in folgende Anlageformen investiert werden:

  • klassische private Rentenversicherung
  • fondsgebundene Rentenversicherung
  • britische Versicherungen
  • Fondssparplan

Die Beiträge zur Rürup Rente werden steuerlich gefördert.
Gemeinsam mit anderen Versicherungsaufwendungen (gesetzliche Rentenversicherung, Alterskassen, berufsständische Versorger) können sie als Sonderausgaben geltend gemacht werden.


Für diese Vorsorgeaufwendungen hat der Gesetzgeber neue Höchstbeträge eingeführt. Seit 1.01.2005 können Vorsorgeaufwendungen für Alleinstehende bis zu 20.000,-- Euro und für Ehegatten bis zu 40.000,-- Euro als Sonderausgaben von der Einkünften abgezogen werden.
Die gezahlten Beiträge zur Altervorsorge werden im Rahmen einer Übergangsphase bis zum Jahr 2025 nur zu einem gestaffelten Prozentanteil berücksichtigt. Dieser Anteil betrug anfangs, im Jahr 2005 60 Prozent und steigert sich in jedem weiteren Jahr um zwei Prozent bis zum Jahr 2025, wo dann 100% der Aufwendungen berücksichtigt werden.

Beispiel:
Wenn der Rürup Anleger im Monat 500,-- Euro in seinen Altervorsorgevertrag einzahlt, also übers Jahr 6.000,-- Euro, dann wirkten sich im Jahr 2005 lediglich 3.600,-- Euro steuermindernd aus, im Jahr 2009 dann bereits 4.080,-- Euro und im Jahr 2012 werden es bei gleichen Beiträgen 4.440,-- Euro sein.

Während der Ansparphase muss keine Abgeltungsteuer einbehalten werden, das heisst, auch Zinsen vermehren zinsbringend das Rentenkapital ohne besteuert zu werden.

Mehr zur Förderung der Rürup Rente in unserem Rürup Vergleich.