Darlehen
Im Rahmen der Wohn-Riester wurde ebenfalls der Aspekt "Darlehen" zur Anschaffung einer selbstgenutzen Wohnimmobilie aufgenommen. Als Altersvorsorgevertrag kann also künftig auch ein Darlehensvertrag berücksichtigt werden.
Damit die Darlehensverträge nach den Regeln der Riester Rente zertifizierbar sind, müssen folgende Punkte berücksichtig werden:
- Im Rahmen der Aufnahme eines Immobiliendarlehens wird ein Darlehensvertrag als Altervorsorgevertrag abgeschlossen, ohne das es einer vorherigen Ansparphase bedarf.
- Bausparverträge sind gleichfalls bei der Wohn-Riester berücksichtigt. Hier erhält der Wohn-Riester-Sparer eine Darlehensoption nach erfolgter Ansparphase, mit dem Recht, Darlehen und angespartes Kapital in die Wohnimmobilie fliessen zu lassen.
- Anspardarlehen sind ebensfalls förderungsfähig im Sinne der Wohn-Riester. Dabei handelt es sich um Darlehen, die über eine zu erbringende Sparleistung (Bausparvertrag, Lebensversicherung, Banksparvertrag) nach einer tilgungsfreien Phase am Ende der Darlehenslaufzeit getilgt werden. Die Tilgung mittels des anzusparenden Guthabens muss fest vereinbart werden.
Damit Altersvorsorgeverträge mit Darlehenskomponente zertifiziert werden können, muss die wohnungswirtschaftlicher Verwendung als Bedingung festgehalten sein.
Darüber hinaus gelten die Riester-Bedingungen wie Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten auf fünf Jahre und die Tilgung des Darlehens muss bis spätestens mit Vollendung des 68. Lebensjahres abgeschlossen sein.
Mit der zusätzlichen Option der Darlehen für Wohnimmobilien kommen als Anbieter von zertifizierungsfähigen Riester-Verträgen nun auch Bausparkassen in Betracht. Allerdings kann jeder Anbieter, der die Riester-Zertifizierung erfüllt gleichwertige Produkte am Markt platzieren.
Informieren Sie sich im Riester Vergleich zum Thema Darlehen.
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