Besteuerung der Rente
Irrtümlicher Weise glauben viele Menschen, dass die Rente steuerfrei ist.
Seit einigen Jahrzehnten wird die Rente mit ihrem so genannten Ertragsanteil versteuert. Bis Ende 2004 lag der Ertragsanteil bei 27 Prozent, wenn die Regelaltergrenze bei Rentenbezug erreicht war. Bei Rentenbezug mit dem 60. Lebensjahr lag der Ertragsanteil bei 32 Prozent.
Das heißt, dass von einer monatlichen Rente in Höhe von 1000 Euro lediglich 270 Euro, respektive 320 Euro als steuerbares Einkommen zu Grunde gelegt wurde.
Daher mussten die meisten Senioren in der Mehrheit keine Steuern zahlen, da das Einkommen aus dem Ertragsanteil tatsächlich unter der Steuerfreigrenze lag. Falls allerdings noch weitere Einkünfte dazu kamen, wie z.B. bei Vermietung von Immobilien oder Zinsen aus Kapitalanlagen, wurde der Ertragsanteil dem Gesamteinkommen zugerechnet und die betroffenen Rentner hatten sehr wohl Steuern auf Ihre Rente zu entrichten.
Seit 2005 regelt das Alterseinkünftegesetz und die damit verbundenen Änderungen im Einkommensteuerrecht die Rentenbesteuerung neu. Für alle Neurentner ab 2005 beträgt der Ertragsanteil nunmehr 50 Prozent der Bruttorente.
Das heißt, dass aktuell die Hälfte der Rentenbezüge versteuert werden, soweit sie den Steuerfreibetrag überschreiten.
Zudem erfolgt zukünftig die Besteuerung nach dem Prinzip der "nachgelagerten Besteuerung". Dabei bleibt die Beitragsleistung für die Altersversorgung von der Besteuerung frei gestellt, die darauf basierenden Rentenzahlung wird jedoch voll versteuert.
Die 100%ige Versteuerung ist natürlich eine ganz schön derbe Massnahme des Gesetzgebers. Damit die Folgen milder ausfallen, findet ein gleitender Übergang bis zum Jahr 2040 statt. Mit dem Jahr 2005 beginnt die Phase mit einem Besteuerungsanteil von 50 Prozent. Für die folgenden Jahre erhöht sich für jedes weitere Jahr der Neurentner der Steueranteil um zwei Prozent bis zum Jahr 2020, ab 2021 bis 2040 um ein Prozent.
Beispielsweise müssen Rentner, die erstmals im Jahr 2009 eine Rente beziehen, einen Ertragsanteil von 58 Prozent versteuern. Dabei schreibt das Finanzamt den Ertragsanteil fest (d.h. er steigt nicht weiter), profitiert also noch von Rentenanpassungen.
Die Steuererhebung wird von den jeweiligen Rentenversorgungsträgern sichergestellt, indem sie dem Finanzamt die erforderlichen Informationen über die ausgezahlten Renten zur Verfügung stellen.
Fazit: Die Steuerlast für Rentner wird in den Folgejahren deutlich spürbar wachsen. Die Tatsache, dass Steuerfreibeträge letztendlich auch für eine Abmilderung der Belastung sorgen ist nicht gerade beruhigend, wenn daran gedacht wird, dass diese Freibeträge ohnehin nur dazu da sind, einen minimalen Lebensstandard sicher zu stellen.