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Berufseinsteiger-Bonus

Mit dem Berufseinsteiger-Bonus wird insbesondere jungen Menschen ein Anreiz zur Verfügung gestellt, frühzeitig mit dem Altersvorsorgesparen zu beginnen. Zulageberechtigte Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird ab 2008 einmalig eine um 200 Euro erhöhte Grundzulage gewährt.

Da speziell jüngere Versicherte die generationsbedingten Lücken in der gesetzlichen Rentenversicherung deutlicher spüren werden, ist der mit dem Berufseinsteiger-Bonus geschaffene Anreiz logisch.

Für die Rente in jungem Alter anfangen zu sparen heißt auch, dass über die vielen Jahre bis zur Rente ein adäquat hohes Kapital über den Zinseszinseffekt erwirtschaftet wird, das vor Versorgungslücken schützt. Durch den frühzeitigen Abschluss eines Altersvorsorgevertrages kann wertvolle Zeit zum Aufbau der privaten Rente genutzt werden.




Jung-Riesterer müssen, um die erhöhte Grundzulage zu erhalten, keine besonderen Anträge stellen. Sie erhalten den Riester Bonus automatisch mit der Beantragung der Altersvorsorgezulage wenn sie die Altersvoraussetzung erfüllen.

Zu beachten sind die allgemeinen Voraussetzungen zum Erhalt der Zulage zur Riester Rente. Demnach muss auch der junge Riester Sparer mindestens den Sockelbetrag in Höhe von jährlich 60 Euro in seine private Rentenversicherung einzahlen. Ansonsten wird der Berufseinsteiger-Bonus entsprechend gekürzt, ohne Möglichkeit sich ihn durch spätere Nachzahlungen zurückholen zu können.