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Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung

Der Beitragsatz der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegt seit der Einführung der Umlagefinanzierung im Jahr 1957 einer ständigen Anpassung. Meist verbunden mit Lücken in der Gewährleistung der Rentenansprüche, allgemeinen Rentenerhöhungen, wirtschaftlich schwierigen Zeiten wurde der Beitragsschraube permanent nach oben gedreht.

1957 lag der Beitragsatz noch bei 15.0 %, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils zur Hälfte in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlten.

1970 waren es dann schon 17.0 %, 1980 waren es 18.0 %, 1990 18.7 %, 2000 19,3 % und seit 2007 sind es 19.9 %.
Es bleibt abzuwarten wann die 20 % Marke überschritten wird, trotz Diskussionen über zu hohe Lohnnebenkosten für die Arbeitgeber und entsprechend hoher Belastung für den Arbeitnehmer, dem mit weiteren Erhöhungen Kaufkraft entzogen wird.


Die 19.9 % werden auf den Bruttolohn berechnet, bei 3000 Euro brutto beträgt der monatliche Rentenbeitrag des Arbeitnehmers also knapp 600 Euro, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte auf das Rentenkonto einzahlen. Der Arbeitgeber packt also nochmal knapp 10.0 % (mit Arbeitlosen-, Kranken- und Pflegeversicherung ca. 20.0 %) auf das Bruttogehalt drauf.

Dieser Beitragssatz wird jedoch nur bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Oberhalb dieser Grenze bleibt der monatliche Rentenbeitrag konstant.
Die Grenzen liegen 2009 bei 5.400 EUR in den alten und 4.550 EUR in den neuen Bundesländern. Wenn jemand bei 5400 Euro im Monat einen Rentenversicherungsbeitrag i.H.v. 1080 Euro hat, dann zahlt er bei 6.000 Euro Bruttolohn auch nur 1080 Euro.

Die Beitragsbemessungsgrenze sorgt einerseits für eine akzeptable "Grenzbelastung" der Arbeitgeber, die ja 50.0 % vom Beitragssatz tragen und begrenzt auch den späteren Rentenanspruch des Arbeitnehmers (je mehr eingezahlt wird, desto höher ist der Rentenanspruch).

Durch die ständigen Anpassungen hat sich ein dynamisches Beitragssystem entwickelt. Adäquat zu den wirtschaftlichen Bedürfnissen wird sich auch zukünftig der Beitragssatz nach oben bewegen.